Das ärztliche Aufklärungsgespräch zur Errichtung einer Patientenverfügung
Das ärztliche Aufklärungsgespräch ist ein wichtiger Schritt bei der Errichtung einer Patientenverfügung. Für die verbindliche Patientenverfügung ist es eine notwendige Voraussetzungen. Für die beachtliche Patientenverfügung ist es angeraten.
Meine Aufgabe als Arzt ist es formal, Ihnen folgende Dinge zu bestätigen:
- Feststellung der Identität des Patienten. Die Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Das Aufklärungsgespräch hat natürlich auch persönlich zu erfolgen.
- Feststellung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Der Gesetzgeber geht ab dem 14. Lebensjahr von dem Vorliegen der Einsichts- und Urteilsfähigkeit aus. Auch als Arzt darf ich zunächst vom Vorliegen der Einsichts- und Urteilsfähigkeit ausgehen, was sich in unserem Gespräch bestätigen wird. Für die Beurteilung ist es selbstverständlich nicht wichtig, ob wir einer Meinung sind, oder nicht.
- Gespräch über die Umstände, unter denen die Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll und Begründung, warum ich davon ausgehe, dass Sie diese Umstände zutreffend einschätzen.
- Gespräch über die konkreten Maßnahmen, die ggf. abgelehnt werden und eine Begründung, warum ich davon ausgehe, dass Sie die Folgen Ihrer Verfügung zutreffend einschätzen.
- Die Bestätigung erfolgt durch Stempel und Unterschrift.
Ich habe die Vornahme der Aufklärung und den Inhalt zusätzlich auch in meiner Dokumentation festzuhalten.
In den für die Patientenverfügung vorgesehenen Formularen ist in der Regel zu wenig Platz, um ein ausführliches Aufklärungsgespräch zu dokumentieren. In diesem Fall wird im Formular auf die ergänzende Dokumentation verwiesen und diese mit dem ausgefüllten Formular aufbewahrt.
Terminvereinbarung:
Für das Aufklärungsgespräch für die Errichtung einer Patientenverfügung ist eine Terminvereinbarung nötig. Diese kann online, telefonisch, oder persönlich erfolgen. Bei nicht eingehaltenen und nicht mindestens einen Werktag im Vorhinein abgesagten Terminen ist das Honorar trotzdem fällig.
Dauer des Gesprächs:
Ich reserviere für ein Aufklärungsgespräch 45 Minuten. Bei der Reservierung des Termins biete ich Ihnen kostenlos ein kurzes Vorgespräch an.
Sollten Sie nach dem formalen Abschluss und der Bestätigung des Aufklärungsgespräches noch das Bedürfnis für Ergänzungen, Veränderungen oder Klarstellungen haben, stehe ich Ihnen natürlich auch weiterhin zur Verfügung.
Preis:
Das Aufklärungsgespräch im Zusammenhang mit der Errichtung einer Patientenverfügung ist privat zu bezahlen. Der Preis ist jederzeit persönlich oder telefonisch zu erfragen, oder verbindlich unter „Preise“ unserer Homepage zu entnehmen.
So können Sie sich für das ärztliche Aufklärungsgespräch vorbereiten
- Bringen Sie zur Dokumentation einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Das ist auch vorteilhaft, wenn wir uns bereits persönlich kennen.
- Überlegen Sie sich aus welchem Grund Sie eine Patientenverfügung errichten wollen.
- Überlegen Sie sich, für welche Umstände die Patientenverfügung gültig sein soll. Machen Sie eine stichwortartige Liste, von diesen Umständen. In unserem Gespräch werden wir klären, ob Sie zutreffende Vorstellungen über die medizinischen Umstände haben. Gegebenenfalls werde ich Sie darüber noch näher informieren.
- Überlegen Sie sich, welche Maßnahmen Sie ablehnen. In unserem Gespräch werde ich Sie näher über die abgelehnten Maßnahmen, medizinische Alternativen und Folgen der Ablehnung informieren.
- Überlegen Sie sich, ob Sie eine verbindliche oder eine beachtliche Patientenverfügung errichten wollen. Ich werde Sie über die Unterschiede aufklären, es ist aber sinnvoll, darüber schon vorher informiert zu sein.
- Bringen Sie gegebenenfalls ein Formular zur Errichtung einer Patientenverfügung mit.
Zur Information über die Patientenverfügung empfehle ich Ihnen eine, oder mehrere der im Internet angebotenen Hilfestellungen heranzuziehen. (z.B. www.patientenanwalt.com oder www.bmg.gv.at