Hausbesuche werden sofern sie zur Diagnostik und Therapie einer Gesundheitsstörung notwendig und zweckmäßig sind, in einer Entfernung von 1,5 km von der Ordination (das ist in der Regel „Kaisermühlen“) durchgeführt.
Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Hausbesuches wird durch ein Telefongespräch zwischen Arzt und Patient geklärt.
Der Patient ruft entweder in der Ordination an (Tel.: 01/26 33 558) oder schreibt eine e-mail (praxis@allgemeinmedizin1220.at) und ersucht um einen Hausbesuch.
Die Ordinationsassistentin trägt in der tagesaktuellen Telefonliste den Rückrufwunsch ein.
Ich rufe noch am gleichen Tag zurück, um die Notwendigkeit (medizinischer Grund) und Zweckmäßigkeit (Anliegen kann bei einem Hausbesuch erledigt werden) zu beurteilen, oder eine alternative Möglichkeit (z.B. Klärung des Anliegens im Rahmen des Telefongespräches; Hilfestellung durch Angehörige, oder Pflegedienst; Hausbesuch eines Labors; Facharztzuweisung, oder Terminvergabe für einen Besuch in der Ordination) anzubieten.
Hausbesuche dienen nicht der Versorgung von akuten Notfällen.
Bei akuten Notfällen (Bewusstseinsverlust, Sprachstörung, Halbseitenlähmung, Kollaps, Atemnot, Brustschmerz, Herzrasen usw.) ist die Wiener Rettung unter 144 zu alarmieren.
Information
Die Ordination ist von 13.02. bis 17.02.2025 geschlossen.